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Ort: |
Gemeindekanzlei Birrhard |
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Zeit: |
Vom 28.06.2024 bis 29.07.2024 während den ordentlichen Bürostunden |
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Einwände:
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Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Bauherrschaft: |
Schütz Arno und Rahel, Vorderdorfstrasse 5c, 5242 Birr |
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Projektverfasser: |
Planer Studio GmbH, Döttingerstrasse 12, 5303 Würenlingen |
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Lage des Baugrundstückes: |
Dorfstrasse 55 / Parzelle Nr. 129 |
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Bauprojekt: |
Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Abbruch Gebäude 90+159 |
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Bauherrschaft: |
Goranov Deyan und Goranova Radosveta, Dorfstrasse 45b, |
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Projektverfasser: |
Enpro Energiearchitekten AG, Badstrasse 50, 5200 Brugg |
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Lage des Baugrundstückes: |
Dorfstrasse 45b / Parzelle Nr. 588 |
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Bauprojekt: |
Photovoltaikanlage (Indach) |
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