Sie haben die Steuererklärung 2023 erhalten. Wir bitten Sie zu beachten, dass sie bei unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2024 und bei selbständig Erwerbenden / Landwirten bis am 30. Juni 2024 direkt beim Regionalen Steueramt, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch, einzureichen ist.
Gebühren im Mahnwesen Steuern
Per 01.01.2019 hat der Regierungsrat kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen in Kraft gesetzt.
Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen
Wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen, verlangen Sie diese bitte rechtzeitig über
www.ag.ch/efristerstreckung gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung.
Für verspätete Zahlungen
Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Verfall mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 225 17 39 oder finanzverwaltung@birrhard.ch) Kontakt auf, damit eine Lösung gefunden werden kann. Andernfalls fallen Inkassogebühren an.
Provisorische Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern 2024
Im Februar erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2024. Die Rechnung ist zahlbar bis zum 31. Oktober 2024. Die vorgedruckten QR-Einzahlungsscheine dürfen nur für die Steuern 2024 verwendet werden. Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem Vorauszahlungszins von 0.75 % und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen (5.0 %) nach zu späten Zahlungen.
Die prov. Steuerforderung 2024 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte das regionale Steueramt Windisch (056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch) zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.
Weitere Informationen zu den Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.
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