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Gemeinde Birrhard

Öffentliche Auflage Baugesuche

2

Ort:

Gemeindekanzlei Birrhard

Zeit:

Vom 23.08.2024 bis 23.09.2024 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:

Sunrise Communications AG, Thurgauerstrasse 101B,

8152 Glattpark (Opfikon)

Projektverfasser:

TM Concept AG, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau

Lage des Baugrundstückes:

Langgass 5 / Parzelle Nr. 82

Bauprojekt:

Umbau bestehende Mobilfunkanlage (ohne Profilierung)    

 

 

Bauherrschaft:

Cirelli Giovanni, Dahlienweg 9, 5244 Birrhard

Projektverfasser:

GebäudeTechnikAtelier AG, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz

Lage des Baugrundstückes:

Dahlienweg 9 / Parzelle Nr. 406

Bauprojekt:

Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)

 

 

Bauherrschaft:

Zurlinden Patrik und Andrea, Dorfstrasse 67, 5244 Birrhard

Projektverfasser:

Steinblick AG, Mellingerstrasse 20, 5400 Baden

Lage des Baugrundstückes:

Dorfstrasse 67 / Parzelle Nr. 617

Bauprojekt:

Stützmauer mit Sichtschutz, Erweiterung Hausvorplatz mit

Unterstand (teilweise nachträglich)

 
   
   
   
   
   
   
   
   


Datum der Neuigkeit 22. Aug. 2024