Bitte denken Sie daran, dass sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen und der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien von 12.00 bis 13.00 Uhr untersagt sind (§ 8 Abs. 1, Polizeireglement). Gönnen Sie sich in dieser Zeit eine Pause, damit Sie am Nachmittag, frisch gestärkt, weiterarbeiten können.
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