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Gemeinde Birrhard

Verfallsanzeigen Steuern 2024

Mitte Februar 2024 haben Sie die prov. Steuerrechnung 2024 erhalten. Wie jedes Jahr sind die Steuern bis 31. Oktober 2024 (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu begleichen. Für verspätete Zahlungen wird ab Verfall ein Verzugszins von 5.0% (Kalenderjahr 2024) verrechnet.

Wenn Sie die aktuelle Steuerrechnung noch nicht beglichen haben, erhalten Sie Mitte September 2024 eine Verfallsanzeige als Erinnerung für die noch offenen Steuern.

Die provisorische Rechnung 2024 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte das regionale Steueramt Windisch 056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie einfach berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten melden sie sich bitte rechtzeitig bei der Abteilung Finanzen, Tel. 056 225 17 39, jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag erreichbar oder per E-Mail
finanzverwaltung@birrhard.ch, um rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung eine Lösung zu finden. Ohne vorherige Zahlungsvereinbarung wird Anfangs November 2024 eine gebührenpflichtige Mahnung (Fr. 35.-) zugestellt.

Vielen Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern und die bereits geleisteten Zahlungen.



Datum der Neuigkeit 19. Sept. 2024