Laut EG ZGB § 72 haben Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0.6 m ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1.8 m sein. Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen. Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt „BAU – Merkblatt Grenzabstände für Pflanzen“ auf der Homepage www.birrhard.ch im Online-Schalter. Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.
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