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Gemeinde Birrhard

Öffentliche Auflage Baugesuche

Ort:

Gemeindekanzlei Birrhard

Zeit:

Vom 18.10.2024 bis 18.11.2024 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:

Micev Tode und Vera, Dorfstrasse 90, 5244 Birrhard

Projektverfasser:

Bauherrschaft

Lage des Baugrundstückes:

Dorfstrasse 90 / Parzelle Nr. 297

Bauprojekt:

Pergolas, Windschutz, Glasgeländer

 

 



Datum der Neuigkeit 17. Okt. 2024