Ort: |
Gemeindekanzlei Birrhard |
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Zeit: |
Vom 01.11.2024 bis 02.12.2024 während den ordentlichen Bürostunden |
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Einwände:
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Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Bauherrschaft: |
Fischer Michael und Tina, Veilchenweg 3, 5244 Birrhard |
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Projektverfasser: |
Würsch Gartenbau, 5244 Birrhard |
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Lage des Baugrundstückes: |
Veilchenweg 3 / Parzelle Nr. 206 |
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Bauprojekt: |
Ersatz Stützmauer und Erneuerung Sitzplatz |
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Bauherrschaft: | MEG Dorfstrasse Birrhard, c/o Dominique Wyttenbach, Erlenstrasse 3C, 8048 Zürich | |
Projektverfasser: | Bruhin Spiess Architektur, Gönhardweg 32, 5000 Aarau | |
Lage des Baugrundstückes: | Dorfstrasse 61 / Parzelle Nr. 134 | |
Bauprojekt: | Sanierung Wohnhaus, Einbau zwei Maisonettewohnungen in Scheune |
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