https://www.birrhard.ch/de/schule/faq/welcome.php
09.11.2024 00:15:43
Die Eltern sind verpflichtet die Klassenlehrperson persönlich über eine Absenz vor Schulbeginn zu informieren. Die Kontaktinformationen werden mit dem Stundenplan kommuniziert. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs wird die Abwesenheit schriftlich entschuldigt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Als Entschuldigungsgründe gelten in der Regel Krankheit und Unfall. Bei krankheitsbedingten Absenzen ab 2 Wochen oder bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Kindes kann ein Arztzeugnis verlangt werden. Bei verspätetem Erscheinen im Unterricht entscheidet die Lehrperson, ob die betreffende Lektion als besucht gilt.
Arztbesuche, auch Zahnarztbesuche, sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
DaZ-Unterricht ist eine Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson erarbeitet die DaZ-Lehrperson den Aufbau und die Entwicklung der Sprachkompetenz.
Exkursionen sind Tätigkeiten ausserhalb der Schulanlage und dienen der Vertiefung lehrplanbezogener Aktivitäten. Sie sind schulexterner, projektorientierter Unterricht aus dem Lehrplan und dauern maximal einen Tag.
Schulpflege, Schulleitung und Lehrpersonen erwarten von den Eltern, dass sie sich an diesen
Ferienplan halten. Dieser gilt verbindlich über alle Stufen (Kindergarten bis 6. Klasse).
Ferienplan
Schulische Hausarbeiten sind eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Was in der Schule gelernt wird, soll zu Hause geübt, erweitert und vertieft werden. Hinzu kommt, dass Hausaufgaben die Schülerinnen und Schüler zu einer gewissen Selbständigkeit und Selbstverantwortung anleiten. Den Eltern gewähren die schulischen Hausarbeiten einen Einblick in das Schulgeschehen.
Hausaufgaben können an allen Wochentagen erteilt werden, von einem Schultag zum andern oder über grössere Zeiträume hinaus. Erfahrungsgemäss ist der zeitliche Aufwand sehr unter-schiedlich. Sollte die Belastung ein unerträgliches Mass annehmen, soll sich der Schüler/die Schülerin unbedingt mit der Klassenlehrkraft in Verbindung setzen.
Bei Fragen rund um Promotionen und Übertritte kontaktieren Sie jederzeit die Klassenlehrperson Ihrer Tochter / Ihres Sohnes. Gerne weisen wir Sie auch auf die ausführliche Promotionsverordnung des Kantons Aargau hin. Sie finden diese unter
http://www.schulen-aargau.ch Jeweils im September finden in einem Zeitfenster von zwei Wochen (fix: KW36/37) die Leistungstests Check P3 und Check P6 statt. Die Checks werden flächendecken in allen 3. und 6. Primarklassen im Kanton Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn durchgeführt. Das pädagogische Konzept und mehr zu den Checks und der Aufgabensammlung ist zu finden auf
http://www.check-dein-wissen.ch Die Ergebnisse sind eine Standortbestimmung und fliessen nicht ins Zeugnis oder in die Promotion ein. Die geeignete Form für die Rückmeldung der Ergebnisse aus Check P3 und Check P6 (Okt./Nov.) bildet ein Elterngespräch, durchaus im Beisein der Schülerin, des Schülers. Die Veröffentlichung von Testergebnissen, die Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Schulen ermöglichen, ist unzulässig (Quelle Kt. AG).
Die Schulreisen fördern die Gemeinschaft im Klassenverbund und schaffen besondere landschaftliche und geografische Bezüge. In der 1.-6. Klasse werden in der Regel eintägige Reisen durchgeführt. Sie als Eltern werden jeweils rechtzeitig informiert.
Der Schulweg ist grundsätzlich zu Fuss zu absolvieren. Sollte für eine Exkursion oder für die Verkehrsinstruktion ein Velo nötig sein, werden Sie rechtzeitig informiert.
Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Die Schule Birrhard führt einmal im Jahr ein Skilager unter der Leitung der Klassenlehrkräfte durch. Teilnahmeberechtigt sind die Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse. (Dies könnte aber bei schwankenden Schülerzahlen aufgrund der maximal verfügbaren Plätze angepasst werden). Die jüngeren Kinder und Kindergärtner bleiben im Schulhaus und führen eine Projektwoche durch. Besondere Beachtung wird der sozialen Bedeutung eines Lagers wie auch der Projektwoche geschenkt.
Projuventute Schweiz
Kostenlose Telefonberatung Tel. 147
(erscheint nicht auf der Rechnung der Eltern)
http://www.147.ch
Aargauische Stiftung Suchthilfe
Kasinostrasse 29
5000 Aarau
Tel. 062 837 60 70
- Private elektronische Geräte wie Handys, Music-Player und andere sind auf dem Schulareal nicht gestattet.
- Bild- und Tonaufnahmen sind verboten.
- Wenn eine Lehrkraft den begründeten Verdacht hat, dass auf einem Handy unerlaubte Bilder sind, wird das Gerät eingezogen und der Polizei übergeben (die Lehrperson darf das Gerät nur einziehen und nicht selber kontrollieren). Dies gilt schon bei dringenden Verdachts-momenten, denn das Verbreiten von Bildern mit pornographischem Charakter oder Gewaltdarstellungen ist gesetzlich verboten.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet.
Pro Quartal (Schulgesetz § 38) kann ein freier Schulhalbtag bezogen werden, welcher die Eltern der Lehrperson rechtzeitig (mind. eine Woche im Voraus) schriftlich mitteilen. Neu können diese Quartalshalbtage EINMALIG pro Schuljahr kumuliert werden. Die §38-Tage (einzeln oder kumuliert) dürfen nicht unmittelbar nach den Sommerferien bezogen werden (Schulstart). Die schriftlichen Gesuche sind vor der gewünschten Absenz bei der Klassenlehrperson einzureichen. Die Klassenlehrperson ist befugt, auf ein begründetes, schriftliches Gesuch hin einen Absenztag zu gewähren.
Kumulationen mit §38 sind jedoch nicht gestattet. Die Schule behält sich vor, den Bezug der Schulhalbtage an besonderen Schulanlässen und an Prüfungstagen generell oder einzelfallweise einzuschränken.
Einmalige, ausserordentliche Urlaubsgesuche (welche nicht unter §38 fallen) sind schriftlich, stichhaltig begründet an die Schulleitung zu richten. Alle Urlaubsgesuche werden in Absprache mit der Schulleitung, Schulpflege und den betroffenen Lehrer entschieden.
Das entsprechende Formular finden Sie auf der unserer Homepage:
Ein Gesuch für eine Absenz von mehr wie 3 Tagen muss schriftlich, mindestens 30 Tage vorher, an die Schulpflege gestellt werden.
Generell gilt: Der während der Abwesenheit versäumte Lernstoff und die Hausaufgaben sind von den Schülerinnen und Schüler nachzuholen.
Alle Schulklassen werden jährlich durch Fachkräfte für die Schulzahnprophylaxe besucht.
Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle beim Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten sie beim Eintritt in den Kindergarten ein Gutscheinheft für zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Zusätzlich besucht regelmässig eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe den Unterricht. Dabei steht die Prävention in Bezug auf die Zahngesundheit im Vordergrund.