|
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) wird im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tätig. Insbesondere üben unsere Mitarbeitenden Beistandsmandate aus.
Der Kindesschutz hat zur Aufgabe, Gefahren von einem Kind abzuwenden, dessen Eltern oder Betreuer ihren Aufgaben nicht oder nicht ausreichend gerecht werden. Je nach Situation können die Schutzmassnahmen in der Ermahnung, Weisung und Aufsicht, in der Beistandschaft, der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder der Entziehung der elterlichen Sorge bestehen.
Verfügt die Behörde eine Beistandschaft, berät und unterstützt der Beistand/die Beiständin die Eltern in ihrer Sorge um das Kind und bezieht wo nötig weitere Fachstellen mit ein.
Im Falle von Konflikten um die Regelung des Besuchsrechts kann eine Beistandschaft mit dem Auftrag errichtet werden, die Ausübung des Besuchsrechts zu überwachen, bei Konflikten zu vermitteln und unter Einbezug aller Beteiligten die Modalitäten der Besuchskontakte festzulegen.
Erwachsenenschutz
Beim Erwachsenenschutz geht es darum, erwachsenen Personen beizustehen, deren Handlungs- und Urteilsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass sie ihr Leben nicht ohne Unterstützung bewältigen können. Je nach Schwere der Einschränkung kommen unterschiedliche Beistandschaften zum Tragen:
Die genannten Formen der Beistandschaft für Erwachsene sind in den Artikeln 393 bis 398 des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt.
Für die Verfügung von Kindesschutzmassnahmen und Beistandschaften sind im Aargau die Familiengerichte zuständig. Für das Einzugsgebiet der Sozialen Dienstleistungen Region Brugg ist dies das Familiengericht am Bezirksgericht Brugg.
zur Übersicht |