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23.11.2024 23:56:31
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Anlauf- und Beratungsstellen für Altersfragen im Kanton
Jede Gemeinde im Kanton Aargau hat eine Anlauf- und Beratungsstelle für Altersfragen (PflG Art. 18).
Die Gemeinden sind unterschiedlich organisiert. Gewisse Gemeinden haben eine eigene Fachstelle für Altersfragen erschaffen, die meisten Gemeinden haben Pro Senectute Aargau mit dem Führen einer kostenlosen und neutralen Anlauf- und Beratungsstelle beauftragt, weitere Gemeinden haben diese Verantwortung an ein Mitglied oder ein Team ihrer Verwaltung delegiert.
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