Heimatausweis/Interimsausweis
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis (Interimsausweis).
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Niederlassungsort angemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort zwingend ist (2 Tage pro Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin dort sein muss.
Sie können den Heimatausweis direkt an unserem Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) oder per Internet (Online-Schalter) bestellen.
Preis: 20 Fr.
Online-Dienste
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Nutzungsbedingungen (pdf, 274.1 kB).