Gemäss aargauischer Kantonsverfassung bestehen unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen. Dabei handelt es sich um Informationseinrichtungen für jedermann, so auch für die Ausländer im Kanton.
Mit diesem Instrument soll dem Rechtsuchenden die Kenntnis und die zureichende Verfolgung seiner Rechtsposition erleichtert werden. Die Rechtsauskunftsstellen führen keine Prozesse und sind keine Konkurrenzeinrichtung gegenüber Rechtsanwälten. Sie werden betreut durch den Aargauischen Anwaltsverband.
Unentgeltliche Rechtsauskünfte werden erteilt:
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Die Rechtsauskunft findet in der Regel am 1. und 3. Mittwoch im Monat von 17.30 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus Windisch, Dohlenzelgstrasse 6, Windisch, statt. Eine Anmeldung ist nicht möglich. Die Auskünfte beziehen sich auf das ganze Rechtsgebiet. Sie sind unentgeltlich. Träger der Rechtsauskunft ist der Aargauische Anwaltsverband. |
Die Auskünfte sind kostenlos.