Auslastung
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Die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller anerkannt das Benützungsreglement, welches auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder verlangt werden kann.
Die Benützungsgesuche sind in jedem Fall dem Gemeinderat einzureichen. Die Übernahme bzw. die Abgabe der Räume ist mit der Gemeindekanzlei oder dem Hauswart zu vereinbaren. Der Schlüssel für den Gemeindehaussaal ist während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei abzuholen.
Der Gemeindehaussaal wird ortsansässigen Vereinen und Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn die Bestuhlung ordnungsgemäss wieder hergestellt wird und keine Nachreinigung durch den Hauswart notwendig ist. Materialverlust oder Beschädigungen sind der Gemeindekanzlei unverzüglich zu melden und müssen vom Veranstalter bezahlt werden.
Im ganzen Gemeindehaus gilt ein generelles Rauchverbot!
Kinder im Vorschulalter dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden!
Objektadresse | Dorfstrasse 39 5244 Birrhard | |
Dokument | Gesuch_um_Benuetzung_des_Gemeindehaussaales_neu.docx (189.1 kB) | |
Kontakt | Gemeindeverwaltung Birrhard |
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