Auslastung
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Die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller anerkannt das Benützungsreglement, welches auf der Gemeindekanzlei eingesehen oder verlangt werden kann.
Die Benützungsgesuche sind in jedem Fall dem Gemeinderat einzureichen. Die Übernahme bzw. die Abgabe der Turnhalle ist mit dem Hauswart rechtzeitig zu vereinbaren. Der Schlüssel für die Turnhalle ist während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei abzuholen.
Die Kosten richten sich nach dem gültigen Reglement über die Benützung der Mehrzweckhalle und des Gemeindehaussaals Birrhard.
In den Anlagen gilt ein generelles Rauchverbot!
Kinder im Vorschulalter dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden!
Objektadresse | Schulstrasse 1 5244 Birrhard | |
Dokument | Gesuch_um_Benutzung_Turnhalle.pdf (248.6 kB) | |
Kontakt | Gemeindeverwaltung Birrhard |
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