Die Eltern sind verpflichtet die Klassenlehrperson persönlich über eine Absenz vor Schulbeginn zu informieren. Die Kontaktinformationen werden mit dem Stundenplan kommuniziert. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs wird die Abwesenheit schriftlich entschuldigt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Als Entschuldigungsgründe gelten in der Regel Krankheit und Unfall. Bei krankheitsbedingten Absenzen ab 2 Wochen oder bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Kindes kann ein Arztzeugnis verlangt werden. Bei verspätetem Erscheinen im Unterricht entscheidet die Lehrperson, ob die betreffende Lektion als besucht gilt.