Aktuelles

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    Grüngutabfuhr – Beginn der wöchentlichen Leerungen
    Grüngutcontainer
    Mitteilung vom

    Der Frühling scheint da zu sein! Am Montag, 2. März 2026, beginnt die Grünabfuhr mit den wöchentlichen Leerungen. Wir bitten die Bevölkerung, die Container, wenn möglich in Gruppen, bei einer kurzen Sackgasse bei der Verzweigung, auf jeden Fall aber gut sichtbar am Strassenrand, zu platzieren. Dies erleichtert das Einsammeln. Danke für Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass der Container ohne gültige Vignette nicht geleert wird.

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    Mitteilungsblatt Nr. 4 vom 26. Februar 2026
    Mitteilung vom
    Dateien
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    Öffentliche Auflage Baugesuche
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 27.02.2026 bis 30.03.2026 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

     

     

     

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

     

    Bauherrschaft und Projektverfasser:R. + M. Haller GmbH, Militärstrasse 1, 5244 Birrhard
    Lage des Baugrundstückes:Militärstrasse 1 / Parzelle Nr. 576 / Spezialzone Lohnunternehmen
    Bauprojekt:Nutzungserweiterung Tankstelle (ohne Profilierung)
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    Baubewilligungen wurden erteilt:
    Mitteilung vom
    • Deveci Ali, Mert, Melisa, Melek, Dorfstrasse 79, Birrhard, Parzelle Nr. 613, Dorfstrasse 79, Sichtschutzwand
    • Widmer Marie, Hinterreistrasse 1, Birrhard, Parzelle Nr. 346, Hinterreistrasse 1, Fenstersanierung, Umbau Nasszellen und Küche
    • Rexhepi Selman, Dorfstrasse 69, Birrhard, Parzelle Nr. 616, Dorfstrasse 69, Photovoltaikanlage (Aufdachanlage)
    • Zurlinden Patrik und Andrea, Dorfstrasse 67, Birrhard, Parzelle Nr. 617, Dorfstrasse 67, Photovoltaikanlage (Aufdachanlage)
    • Lamini Amina, Racaj Bedri und Selim, Dorfstrasse 77, Birrhard, Parzelle Nrn. 611, 612, Dorfstrasse 77 und 81, Stützmauer aus Granitsteinen und Steinkörben (nachträglich)
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    Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt
    Mitteilung vom

    Wir haben aus der Bevölkerung den Hinweis erhalten, dass insbesondere auf der Dorfstrasse vermehrt auf dem Trottoir parkiert wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Parkieren auf Trottoirs für Motofahrzeuge untersagt ist (Art. 41 Verkehrsregelnverordnung). Das Trottoir ist den Fussgängern vorbehalten. Wer gegen das Verbot verstösst, kann gebüsst werden. 

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    Informationen zu Steuererklärung 2025 sowie provisorische Steuerrechnung 2026
    Mitteilung vom

    Steuererklärung 2025

    Sie haben die Steuererklärung 2025 erhalten. Wir bitten Sie zu beachten, dass sie bei unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2026 und bei selbständig Erwerbenden / Landwirten bis am 30. Juni 2026 direkt beim Regionalen Steueramt, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch, einzureichen ist.

     

    Gebühren im Mahnwesen Steuern

    Per 01.01.2019 hat der Regierungsrat kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen in Kraft gesetzt.

    Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen

    • 1. Mahnung Steuererklärung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Steuererklärung Fr. 50.00

    Wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen, verlangen Sie diese bitte rechtzeitig über www.ag.ch/efristerstreckung gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung.


    Für verspätete Zahlungen

    • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 35.00
    • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 100.00

    Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Verfall mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 225 17 39 oder finanzverwaltung@birrhard.ch) Kontakt auf, damit eine Lösung gefunden werden kann. Andernfalls fallen Inkassogebühren an. 

     

    Provisorische Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern 2026

    Im Februar erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2026. Die Rechnung ist zahlbar bis zum 31. Oktober 2026. Die vorgedruckten QR-Einzahlungsscheine dürfen nur für die Steuern 2026 verwendet werden. Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem Vorauszahlungszins von 0.25 % und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen (4.5 %) nach zu späten Zahlungen.

    Die prov. Steuerforderung 2026 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte das regionale Steueramt Windisch (056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch) zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.

     

    Weitere Informationen zu den Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern

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    Steuerabschluss 2025
    Mitteilung vom

    Der Gemeinde-Steuerertrag 2025 fällt wie folgt aus:

    Grafik Steuerabschluss

     

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    Mitteilungsblatt Nr. 3 vom 12. Februar 2026
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage Baugesuche
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 30.01.2026 bis 02.03.2026 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Bauherrschaft:Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
    Bauplatz:Dorfstrasse / Parzellen Nrn. 412, 361, 283, 60, 319, 320, 147, 143 / Dorfzone
    Bauprojekt:5 zusätzliche Leuchtstellen

    Aufgrund einer fehlerhaften Parzellen-Nr. ersetzt diese Publikation bzw. Auflage die Publikation vom 15. Januar 2026. Wir danken für Ihr Verständnis.

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    Mitteilungsblatt Nr. 2 vom 29.01.2026
    Mitteilung vom
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