Aktuelles

  • ...
    Grenzabstände von Grünhecken zwischen Grundstücken
    Mitteilung vom

    Laut EG ZGB § 72 haben Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0.6 m ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1.8 m sein. Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen. Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt „BAU – Merkblatt Grenzabstände für Pflanzen“ auf der Homepage www.birrhard.ch im Online-Schalter. Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.

  • ...
    Rechnungsabschluss 2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Baubewilligung wurde erteilt
    Mitteilung vom
    • Huwiler Barbara, Speetelacherstrasse 59, Birrhard, Parzelle Nr. 515, Speetelacherstr. 59, Cheminée-Ofen und Kaminanlage
  • ...
    Öffentliche Auflage Baugesuche
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:vom 28.03.2025 bis 28.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden
    Einwände:Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
      
    Bauherrschaft:Schär René und Caroline, Kastanienweg 4, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:O. Kohler AG, Brühlmattenstrasse 18, 5525 Fischbach-Göslikon
    Lage des Baugrundstückes:Kastanienweg 4 / Parzelle Nr. 506
    Bauprojekt:Photovoltaikanlage Aufdach (ohne Profilierung)
      
    Bauherrschaft:Zurlinden Patrik und Andrea, Dorfstrasse 67, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Bauherrschaft
    Lage des Baugrundstückes:Dorfstrase 67 / Parzelle Nr. 617
    Bauobjekt:Sichtschutz und Stützmauer (teilweise nachträglich)
  • ...
    Komposttag 2025 - Wieder eine Mulde beim Werkhof gestellt
    Mitteilung vom

    Am Samstag, 5. April 2025 ab 09.00 Uhr steht auf dem Werkhofgelände an der Langgass eine Mulde der Hufschmid Grüngutverwertung GmbH. Kommen Sie mit Schaufel, Schubkarren, Säcken oder Kesseln und holen Sie sich Ihren 
    Gratis-Kompost direkt im Dorf. Aber Achtung: «es het nor so langs het».

  • ...
    Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli
    Mitteilung vom

    Gemäss § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

  • ...
    Gemeindeverwaltung – Öffnungszeiten und Pikettdienst über die Osterfeiertage 2025
    Mitteilung vom

    Über die bevorstehenden Osterfeiertage ist die Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:

    Donnerstag                  17. April 2025                        08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr
    Karfreitag                     18. April 2025                        ganzer Tag geschlossen
    Ostermontag               21. April 2025                        ganzer Tag geschlossen

    Ab Dienstag, 22. April 2025, ist das Verwaltungsteam wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Ein Pikettdienst für Todesfälle ist unter 056 225 17 36 gewährleistet. 

    Bildergebnis für ostern

    Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!

  • ...
    Mitteilungsblatt Nr. 04 vom 27.03.2025
    Mitteilung vom
  • ...
    Grüngutentsorgung nach Ostern
    Mitteilung vom

    Anstelle der Abfuhr vom Ostermontag, 21. April 2025 findet die Grüngutentsorgung am Mittwoch, 23. April 2025 statt. 

  • ...
    Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
    Mitteilung vom

    Alle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

    • Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
    • An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
    • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
    • Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Boden­deckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.

    Das Zurückschneiden muss bis am 20. April 2025 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.

    Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.

    Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit fristgerecht leisten.