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Öffentliche Auflage Veranstaltung im Wald
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit: Vom 12.06.2026 bis 13.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden
Gesuchsteller: Turnverein Birrhard
Veranstaltung: Sommernachtsfest 2026 vom 6. bis 8. August 2026Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Das Gesuch liegt vom 12. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
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Öffentliche Auflage Baugesuche
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 12.06.2026 bis 13.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden Einwände:
Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft: Ruedi und Brigitte Schütz, Dorfstrasse 59, 5244 Birrhard Projektverfasser: Iseli AG Lenzburg, Zeughausstrasse 46, 5600 Lenzburg Bauplatz: Dorfstrasse 59 / Parzelle Nr. 132 / Dorfzone Bauprojekt: Photovoltaik-Anlage (Aufdach) Bauherrschaft: Bonhôte-Immobilier SICAV, Quai Ostervald 2, 2000 Neuchâtel Projektverfasser: Eniwa AG, Joho Thomas, Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG Bauplatz: Käsistrasse 6-22 / Parzellen Nrn. 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626 / Dorfzone Bauprojekt: Photovoltaik-Anlage -
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Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Mitteilung vomFotogesuche der Gemeinde
Für die Gestaltung der Einladung zur Gemeindeversammlung, unserer Homepage sowie weiterer Publikationen, ist die Gemeinde auf aktuelle und ansprechende Fotos aus dem Gemeindeleben angewiesen.
Haben Sie schöne Aufnahmen von unserer Gemeinde, Veranstaltungen, Landschaften oder besonderen Momenten? Dann freuen wir uns über Ihre Einsendung.
Mit der Zustellung der Fotos erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Gemeinde diese für ihre Kommunikationsmittel (z. B. Einladung zur Gemeindeversammlung, Website, Mitteilungsblatt und weitere Publikationen) verwenden darf.Bitte senden Sie Ihre Fotos per E-Mail an: gemeindeverwaltung@birrhard.ch
Besten Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem lebendigen Auftritt unserer Gemeinde.
Hinweis zur Bereitstellung von Kehrichtsäcken
In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass bereitgestellte Kehrichtsäcke durch Wildtiere aufgerissen werden. Dies geschieht teilweise auch dann, wenn die Säcke erst am Tag der Kehrichtabfuhr zur Abholung bereitgestellt werden. Der dabei verstreute und fortgetragene Abfall verschmutzt Strassen, Wege und Grünflächen und verursacht zusätzlichen Aufwand bei der Reinigung. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb, die Kehrichtsäcke bis zur Abholung in einem Kunststoffkübel oder einem anderen geeigneten Behälter bereitzustellen. Dadurch können die Säcke besser vor Wildtieren geschützt und Verunreinigungen vermieden werden.Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Revision Pumpwerk – Information an die Bevölkerung
Vor einigen Wochen wurde am Pumpwerk eine planmässige Revision durchgeführt. Die Arbeiten konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden.
Im Zusammenhang mit den Revisionsarbeiten kam es vereinzelt zu kurzzeitigen Druckverlusten sowie zu vorübergehenden Wasserunterbrüchen. Da weder der genaue Zeitpunkt noch das Ausmass allfälliger Beeinträchtigungen im Voraus zuverlässig abgeschätzt werden konnten, wurde auf eine vorgängige Information der Gemeinde und der Bevölkerung verzichtet.Wir danken den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten
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Sommerzeit – Reisezeit! Identitätskarten und Pässe
Mitteilung vomIst Ihre Identitätskarte und/oder Ihr Reisepass noch gültig? Kontrollieren Sie doch am besten gleich jetzt! Denken Sie daran, dass Sie für die Ausstellung der neuen Ausweise ungefähr 10 Tage rechnen müssen. Falls Sie eine neue Identitätskarte benötigen, melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, damit ein elektronischer Antrag ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Dazu bringen Sie folgende Unterlagen mit: Ein aktuelles Passfoto (gem. Vorschriften) und die alte Identitätskarte.
Ein neuer Reisepass bzw. das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte gemeinsam) sind direkt beim Passamt in Aarau zu beantragen à Terminvereinbarungen online (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch 062 835 19 28.
Falls Sie Ihren Ausweis verloren haben, müssen Sie dies sofort nach Feststellung bei der Polizei melden. Mit der Verlustanzeige können Sie bei der Einwohnerkontrolle bzw. beim Passamt einen neuen Ausweis beantragen. Prüfen Sie also – verbunden mit der Vorfreude auf bald bevorstehende Ferien – die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und beantragen Sie, falls erforderlich, rechtzeitig neue Ausweise.
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Baubewilligungen wurden erteilt:
Mitteilung vom- Schütz Ruedi, Birrhard, Parzelle Nr. 132, Dorfstrasse 59, Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)
- Scheck Leandro und Timon, Birrhard, Parzelle Nr. 479, Umnutzung und Umbau Kellerraum (nachträglich)
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Abwasserverband Region Mellingen; Amtliche Publikation von genehmigter Rechnung 2025
Mitteilung vomAbwasserverband Region Mellingen (Birrhard, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Tägerig, Wohlenschwil; mit Sitz in Mellingen)
Veröffentlichung von Vorstands-Beschlüssen
Der Vorstand des Abwasserverbandes Region Mellingen hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 den folgenden Beschluss gefasst:
- Genehmigung der Rechnung 2025
Der vorerwähnte Beschluss untersteht gemäss § 77a Gemeindegesetz (GG) und der Verbandssatzungen dem fakultativen Referendum. Er wird der Volksabstimmung unterbreitet, wenn
- 10 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden, höchstens aber 3‘000 Stimmberechtigte, dies innert 60 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen,
- die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen, oder
- der Vorstand dies beschliesst.
Beginn der Referendumsfrist (Publikation Bergpost): 03. Juni 2026
Ablauf der Referendumsfrist: 03. August 2026
Abwasserverband Region Mellingen
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Bauen ohne Baubewilligung
Mitteilung vomDer Gemeinderat stellt in letzter Zeit vermehrt fest, dass Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, ohne entsprechende Baubewilligung umgesetzt werden.
Wir möchten die Bevölkerung daran erinnern, dass im Vorfeld geprüft werden kann, ob ein Bauvorhaben einer Baubewilligung bedarf. Die entsprechenden Abklärungen können direkt bei der Regionalen Bauverwaltung WSW AG, Tel. 056 664 14 32, E-Mail info@rbv-wsw.ch, vorgenommen werden.
Zudem bittet der Gemeinderat alle Einwohnerinnen und Einwohner, Bauvorhaben, die ohne Baubewilligung realisiert werden, der Gemeindekanzlei zu melden. Dies trägt dazu bei, die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen und eine geordnete Ortsentwicklung zu gewährleisten.
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