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Mitteilungsblatt Nr. 02 vom 13.02.2025
Mitteilung vom -
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Provisorische Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern 2025
Mitteilung vomIm Februar erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2025. Die Rechnung ist zahlbar bis zum 31. Oktober 2025. Die vorgedruckten QR-Einzahlungsscheine dürfen nur für die Steuern 2025 verwendet werden. Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem Vorauszahlungszins von 0.75 % und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen (5.0 %) nach zu späten Zahlungen.
Die prov. Steuerforderung 2025 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte das regionale Steueramt Windisch (056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch) zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.
Weitere Informationen zu den Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.
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Gebühren im Mahnwesen Steuern
Mitteilung vomPer 01.01.2019 hat der Regierungsrat kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen in Kraft gesetzt.
Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen
- 1. Mahnung Steuererklärung Fr. 35.00
- 2. Mahnung Steuererklärung Fr. 50.00
Wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen, verlangen Sie diese bitte rechtzeitig über
www.ag.ch/efristerstreckung gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung.Für verspätete Zahlungen
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 35.00
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 100.00
Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Verfall mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 225 17 39 oder finanzverwaltung@birrhard.ch) Kontakt auf, damit eine Lösung gefunden werden kann. Andernfalls fallen Inkassogebühren an.
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Steuererklärung 2024
Mitteilung vomSie haben die Steuererklärung 2024 erhalten. Wir bitten Sie zu beachten, dass sie bei unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2025 und bei selbständig Erwerbenden / Landwirten bis am 30. Juni 2025 direkt beim Regionalen Steueramt, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch, einzureichen ist.
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Baubewilligungen wurden erteilt
Mitteilung vom- Fischer Michael und Tina, Veilchenweg 3, Birrhard, Parzelle Nr. 206, Veilchenweg 3, Ersatz Stützmauer und Sitzplatz
- Häusermann Frédéric, Hinterreistrasse 9, Birrhard, Parzelle Nr. 509, Hinterreistrasse 9, Neubau Bürogebäude, Anpassung Umgebung
- HB-Service AG, Bachstrasse 7, 5200 Brugg, Parzelle Nr. 575, Stöckacherweg 2, Neubau Lager- und Werkstattgebäude, Projektänderung
- Rexhepi Dukagjin, Dorfstrasse 69, Birrhard, Parzelle Nr. 616, Dorfstrasse 69, Gartenhaus
- Schütz Arno und Rahel, Vorderdorfstrasse 5c, 5242 Birr, Parzelle Nr. 129, Dorfstrasse 55, Abbruch Gebäude Nr. 90 und 159, Neubau Einfamilienhaus mit Garage
- Zurlinden Patrik und Andrea, Dorfstrasse 67, Birrhard, Parzelle Nr. 617, Dorfstrasse 67, Erweiterung Pergola, Schaukel
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öffentliche Auflage Baugesuch
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 14.02.2025 bis 17.03.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwände:
Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft: Wüst Martin und Ruth, Dorfstrasse 118, 5244 Birrhard Projektverfasser: Bauherrschaft Lage des Baugrundstückes: Dorfstrasse 118 / Parzelle Nr. 58 Bauprojekt: Ersatz Hühnerhaus mit neuem Auslauf -
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Steuerabschluss 2024
Mitteilung vomDer Gemeinde-Steuerertrag 2024 fällt wie folgt aus:
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Brötliexamen 2025: "Zirkusträume" - Ein Logo voller Fantasie
Mitteilung vomAm 28. Juni 2025 findet das traditionelle Brötliexamen der Gemeinden Birr, Birrhard und Lupfig statt. In diesem Jahr ist die Gemeinde Lupfig die durchführende Gemeinde und die Primarschule Lupfig verantwortlich für das Motto und das zugehörende Logo. Die Schule hat das Motto „Zirkusträume“ gewählt.
Zur Gestaltung eines passenden Logos wurde ein schulinternes Kreativprojekt gestartet: Schülerinnen und Schüler vom 1. Kindergarten bis zur 6. Klasse reichten insgesamt 67 Entwürfe ein. Eine Jury aus Lehrpersonen, Schulleitung und Behördenmitgliedern wählte die besten drei Logos aus.
Gewinnerin des Wettbewerbs ist Anic Schatzmann aus der 6. Klasse. Ihr fantasievoller Entwurf wird nun digitalisiert und für die offizielle Kommunikation des Brötliexamens 2025 verwendet. Den zweiten Platz belegte Katharina Szczepanski (6. Klasse), den dritten Platz Arta Saqipi (2. Kindergarten). Als Anerkennung für ihre kreativen Leistungen erhielten die drei Gewinnerinnen anlässlich einer kleinen Feier im Kindergarten Lupfig Gutscheine für den Circus Monti.
Zusätzlich wurde aus allen Einsendungen ein erstes Werbeplakat für das Brötliexamen 2025 erstellt. Die Arbeitsgruppe BEX der Primarschule Lupfig, bestehend aus den Lehrpersonen Bettina Schwarz, Karin Riniker und Rahel Basler sowie Schulleiter Markus Obrist, bedankt sich herzlich bei allen teilnehmenden Kindern für ihr Engagement und freut sich auf ein unvergessliches Fest.
Weitere Informationen zum Brötliexamen sind in naher Zukunft auf den Webseiten der Gemeinden und Schulen Birr, Birrhard und Lupfig zu finden.
Bild Siegerehrung: von links nach rechts
- Platz: Anic Schatzmann, 3. Platz: Arta Saqipi, 2. Platz: Katharina Szczepanski
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Defibrillator beim Gemeindehaus
Mitteilung vomVor den Festtagen wurde beim Gemeindehaus Birrhard ein neuer Defibrillator installiert. Dieser befindet sich links von der Eingangstüre an der Fassade des Gebäudes und ist öffentlich zugänglich.
Der Kasten steht unter Alarm und darf nur im Notfall geöffnet werden.
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Sperrung der Tanneraistrasse am 11. Februar 2025
Mitteilung vomDie Betonarbeiten mussten verschoben werden und finden neu am 11. Februar 2025 statt (nicht am 30. Januar 2025). Während dieser Zeit ist die Durchfahrt über die Tanneraistrasse im Bereich der Baustelle gesperrt. Der Verkehr wird über die Hinterreistrasse und die Mitteldorfstrasse umgeleitet. Die Sperrung dauert von 06.00 bis 19.00 Uhr. Besten Dank für Ihr Verständnis.