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Öffentliche Auflage Baugesuch
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 20.06.2025 bis 21.07.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwände:
Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft: Furter Annelise, Dorfstrasse 8, 5244 Birrhard Projektverfasser: Castor Huser Architekten, Kronengasse 27, 5400 Baden Lage des Baugrundstückes: Dorfstrasse 8 / Parzelle Nr. 460 Bauprojekt: Ersatz Fensterfront Erdgeschoss -
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Öffentliche Auflage Veranstaltung im Wald
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 20.06.2025 bis 21.07.2025 während den ordentlichen Bürostunden Gesuchsteller: Verein Birreter Weihnachtsmarkt Veranstaltung: Weihnachtsmarkt 2025 vom 22. November 2025 Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Das Gesuch liegt vom 20. Juni 2025 bis 21. Juli 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
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Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 19.06.2025
Mitteilung vom -
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Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029
Mitteilung vomAm 28. September 2025 findet der 1. Wahlgang der vom Volk zu wählenden Behörden- und Kommissionsmitglieder statt.
Anmeldeverfahren
Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann grundsätzlich jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
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Mitteilungsblatt Nr. 09 vom 05.06.2025
Mitteilung vom -
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Einladung zur Einweihungsfeier des neuen Schulhauses
Mitteilung vomDie Arbeiten am neuen Schulhaus sind abgeschlossen. Die intensive Zeit der Bauerei hat sich gelohnt, der Neubau kann sich sehen lassen. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zur Einweihungsfeier am Freitag, 20. Juni 2025, 18.30 – 20.00 Uhr ein.
19.00 Uhr Ansprache durch Gemeindeammann Daniel Knappe
18.30 – 20.00 Uhr freie Besichtigung der neuen Räumlichkeiten und ApéroDer Gemeinderat freut sich, Ihnen die neuen Schulräume präsentieren zu dürfen und steht für Fragen rund um den Neubau gerne zur Verfügung.
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Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2025, 20.00 Uhr, je nach Wetter im Freien beim Schulhaus Birrhard
Mitteilung vomFolgende Traktanden werden an der kommenden Gemeindeversammlung behandelt. Die Akten zu der Gemeindeversammlung liegen vom 6. Juni bis 20. Juni 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Auf der Gemeinde-Homepage www.birrhard.ch, unter der Rubrik «Politik / Gemeindeversammlung», können die nachfolgenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden:
- Rechenschaftsbericht 2024
- Jahresrechnung 2024
Die Aktenauflage kann direkt über diesen QR-Code abgerufen werden:
Auf Wunsch können diese Unterlagen auch in Papierform bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Traktanden
- Genehmigung des Protokolls vom 15. November 2024
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024
- Genehmigung der Rechnung 2024
- Verschiedenes
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Jetzt eBill aktivieren und die Rechnungen der Gemeinde digital erhalten
Mitteilung vomDie Gemeinde Birrhard bietet für Gebühren (nicht für Steuern) bereits seit einiger Zeit eBill- Rechnungen an.
eBill ist die digitale Rechnung für die Schweiz. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern direkt im E-Banking – genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks können Sie Rechnungen prüfen und bezahlen. In der digitalen Ablage haben Sie die bezahlten Rechnungen jederzeit im Überblick. Mit der Nutzung von eBill helfen Sie uns Abläufe zu optimieren und Papier zu sparen.
Einfacher Anmeldeprozess
- Melden Sie sich in Ihrem E-Banking an.
- Wählen Sie die Navigation „eBill“ und aktivieren Sie das Erhalten von Rechnungen durch eBill.
- Nun können Sie die Einwohnergemeinde Birrhard auswählen.
- Für mehr Infos: www.ebill.ch
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Baubewilligungen wurden erteilt
Mitteilung vom- Schär René und Caroline, Kastanienweg 4, Birrhard, Parzelle Nr. 506, Kastanienweg 4, Photovoltaikanlage (Aufdach)
- Zurlinden Patrik und Andrea, Dorfstrasse 67, Birrhard, Parzelle Nr. 617, Dorfstrasse 67, Sichtschutz und Stützmauer (teilweise nachträglich)
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Alteisen entsorgen – Ja, aber richtig!
Mitteilung vomIn letzter Zeit musste vermehrt festgestellt werden, dass diverse Gegenstände in der Alteisen-Mulde landen, die dort nicht hingehören. Folgendes gehört NICHT ins Alteisen:
- Gegenstände mit Holz, Plastik oder Textilien
- Elektrogeräte
- Elektronikgeräte
- Batterien
- Kühlgeräte
- Behälter mit Ölen, Fetten oder anderen Flüssigkeiten
Sind Sie unsicher, ob ein Gegenstand aus Eisen ist, dann können Sie den Magnettest machen. Wenn der Magnet ihn anzieht, ist er wahrscheinlich aus Eisen und gehört ins Altmetall.
Danke für Ihre Mithilfe!