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Hornissen-Scouts gesucht
Mitteilung vomWillst Du Dich aktiv bei der Bekämpfung der invasiven Asiatischen Hornisse im Kanton Aargau beteiligen? Die Asiatische Hornisse breitet sich rasant aus und gefährdet unsere einheimischen Insekten, darunter Wild- und Honigbienen. Gesucht sind interessierte Personen, die bei der Nestsuche mithelfen. Mit moderner Technik werden die Nester in den Bäumen aufgespürt, um sie entfernen zu können.
Mehr Informationen und ein Anmeldeformular unter: www.ag.ch/hornissen-scouts
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Aargauer Rotes Kreuz - Neumitgliederwerbung in den Gemeinden
Mitteilung vomDas Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Aargau entlastet Personen in schwierigen Lebenssituationen und integriert sozial benachteiligte Mitmenschen. Ohne die tatkräftige Unterstützung der freiwilligen Helferinnen und Helfer könnte das SRK Kanton Aargau seine Dienste für Menschen in Not nicht anbieten. Nebst freiwilligem Engagement ist unsere Organisation aber auch auf finanzielle Unterstützung von Mitgliedern und Spendern angewiesen.
Das SRK Kanton Aargau führt deshalb jedes Jahr in einer anderen Region im Kanton Aargau die Tür-zu-Tür-Aktion durch. In den Monaten April bis August 2025 werden Mitarbeitende/Studierende der Firma Wesser und Partner in den Bezirken Baden, Zurzach, Brugg, Kulm und Aarau von Haustür zu Haustür gehen, um für das SRK Kanton Aargau neue Mitglieder zu gewinnen. Vom 5. Mai bis 11. Mai 2025 sind sie in den Gemeinden Zurzach, Klingnau, Döttingen, Auenstein, Thalheim, Veltheim, Schinznach, Spreitenbach, Böttstein, Birrhard, Birr und Mülligen unterwegs.
Die durch eine erfahrene Teamleiterin/Teamleiter geführten Werbenden sind mit den Zielen und Aufgaben des SRK Kanton Aargau bestens vertraut und können fundiert Auskunft geben. Sie rapportieren direkt an die SRK Geschäftsstelle in Aarau, welche sich zudem durch telefonische Stichproben bei neu geworbenen Mitgliedern über die korrekte Durchführung der Werbung versichert. Es werden keine Bareinkassierungen durch die Studierenden vorgenommen, da der Mitgliederbeitrag durch die Geschäftsstelle in Rechnung gestellt wird.
Das SRK Kanton Aargau hofft, mit dieser Aktion viele neue Mitglieder zu gewinnen, um wichtige und beliebte Dienstleistungen wie den Fahrdienst, den Notruf oder den Besuchs- und Begleitdienst in der Region weiterhin anbieten zu können. Die SRK Geschäftsstelle Aarau bedankt sich bereits heute bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine Mitgliedschaft entschliessen und mit ihrem Beitrag zukünftig die Anliegen des Roten Kreuzes unterstützen.
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Mitteilungsblatt Nr. 06 vom 24.04.2025
Mitteilung vom -
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Neophyten-Bekämpfung
Mitteilung vomGebietsfremde invasive Pflanzen, sogenannte Neophyten, gelangen über verschiedene Wege in die hiesige Natur. Einige invasive Arten breiten sich sehr schnell aus und verdrängen einheimische Pflanzenarten. Die Schäden und Beeinträchtigungen für das Ökosystem sind vielfältig. Sie können ökologische Faktoren verändern, Funktionen einheimischer Ökosysteme beeinträchtigen oder Krankheiten und Parasiten übertragen. Im Weiteren können Gesundheitsprobleme beim Menschen durch toxische oder allergene Stoffe ausgelöst werden. Über die Umweltschäden hinaus, richten sie bei Land- und Waldwirtschaft, Gebäuden und Infrastrukturen, ökonomische Schäden an.
Bereits sind wieder invasive Pflanzen am Gedeihen. Helfen Sie mit bei der Bekämpfung und befreien Sie auch Ihr Grundstück von Neophyten, um die Weiterverbreitung einzudämmen. Dabei müssen die ungebetenen Pflanzen in geschlossenen Säcken analog dem Hauskehricht beseitigt werden. Neophytensammelsäcke sowie Informationsflyer können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden. Die gefüllten Neophytensammelsäcke dürfen gratis mit dem ordentlichen Hauskehricht mitgegeben werden. Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Kantons – www.ag.ch/de/themen/neobiota/invasive-pflanzen-(neophyten)
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Baubewilligungen wurden erteilt
Mitteilung vom- Wüst Martin und Ruth, Dorfstrasse 118, Birrhard, Parzelle Nr. 364, Dorfstrasse 118, Ersatzbau Hühnerhaus mit Auslauf
- Werth Anouk, Dahlienweg 27, Birrhard, Parzelle Nr. 444, Dahlienweg 27, Fensterersatz, Absturzsicherung
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Umleitung der Tanneraistrasse am 22. April 2025
Mitteilung vomAm Dienstag, 22. April 2025, wird die Baustellen-Umzäunung an der Tanneraistrasse entfernt. Während dieser Zeit ist die Durchfahrt über die Tanneraistrasse im Bereich der Baustelle gesperrt oder stark eingeschränkt. Die Zu- und Wegfahrt der Anwohner oberhalb der Baustelle Tanneraistrasse ist während der Strassenbehinderung von 07.00 bis 17.00 Uhr über die Hinterreistrasse gestattet.
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Brötliexamen 2025 - Die "Bergvagabunden" sorgen für Stimmung
Mitteilung vomAm gemeinsamen Abendprogramm der Gemeinden Birr, Birrhard und Lupfig sorgen die «Bergvagabunden» für beste Unterhaltung und Feierlaune. Mit schwungvollen Rhythmen, mitreissenden Wiesnhits sowie dem einen oder anderen Schweizer Schmankerl bringen sie Jung und Alt auf die Tanzfläche.
Samstag, 28. Juni 2025, 19.00 Uhr, Festplatz / Livebühne Schulanlage Birr
Kommt vorbei und feiert mit uns!
Weitere Informationen zur Band unter www.oktoberfestbands.ch
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Mitteilungsblatt Nr. 05 vom 10.04.2025
Mitteilung vom -
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Öffentliche Auflage Baugesuche
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 11.04.2025 bis 12.05.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwände:
Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft: Manole Robert und Andrea, Föhrenweg 6, 5244 Birrhard Projektverfasser: Dein Sanierungspartner GmbH, Muracherstrasse 4b, 5722 Gränichen Lage des Baugrundstückes: Föhrenweg 6 / Parzelle Nr. 524 Bauprojekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) Bauherrschaft: Scherer Joe, Rebweg 7, 5244 Birrhard Projektverfasser: constracta, Buchenstrasse 4a, 5222 Umiken Lage des Baugrundstückes: Speetelacherstrasse / Parzelle Nr. 527 Bauprojekt: Parkplätze -
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Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau
Mitteilung vomAm 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechnenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben.
Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.
Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei.
Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:
- Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
- Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
- Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
- Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
- Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren einen GEAK Plus erstellen.
- Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.
Zu den Gesetzeserläuterungen: https://www.ag.ch/energiegesetz
Zum Förder- und Beratungsprogramm: https://www.ag.ch/energie-foerderungen
Zur energieberatungAARGAU: https://www.ag.ch/energieberatung