Aktuelles

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    Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029
    Mitteilung vom

    Am 28. September 2025 findet der 1. Wahlgang der vom Volk zu wählenden Behörden- und Kommissionsmitglieder statt. Im Hinblick darauf, wurde bei den amtierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber eine Vorabklärung vorgenommen. Folgende Personen stellen sich der Wiederwahl:

    Gemeinderat (5 Mitglieder)

    • Daniel Knappe
    • Gaudenz Lüchinger
    • Nicole Andermatt
    • Michael Schwaller
    • Markus Wernli
     
      

    Finanzkommission (3 Mitglieder)

    • Michel Jost
    • vakant
    • vakant
     
      

    Steuerkommission (3 Mitglieder)

    • Hans Ott
    • Caroline Schär
    • Patrik Huber

    Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)

    • Adrian Häfeli
      

    Stimmenzähler (2 Mitglieder)

    • Cornelia Koch
    • Mark Röthlisberger

    Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)

    • Sabrina Wernli
    • vakant

     

    Anmeldeverfahren
    Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann grundsätzlich jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Werden bei den Kommissionswahlen (gilt nicht für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann) nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. 

    Für die bisherige und auch die künftige Mitarbeit im Dienste der Öffentlichkeit wird allen Behörden- und Kommissionsmitgliedern recht herzlich gedankt. 

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    Öffentliche Auflage Baugesuche
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 11.04.2025 bis 12.05.2025 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

     

     

     

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

     

    Bauherrschaft:Manole Robert und Andrea, Föhrenweg 6, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Dein Sanierungspartner GmbH, Muracherstrasse 4b, 5722 Gränichen
    Lage des Baugrundstückes:Föhrenweg 6 / Parzelle Nr. 524
    Bauprojekt:Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)
      
    Bauherrschaft:Scherer Joe, Rebweg 7, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:constracta, Buchenstrasse 4a, 5222 Umiken
    Lage des Baugrundstückes:Speetelacherstrasse / Parzelle Nr. 527
    Bauprojekt:Parkplätze
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    Gemeindeverwaltung – Öffnungszeiten am 1. Mai 2025
    Mitteilung vom

    Am 1. Mai 2025 (Tag der Arbeit) ist die Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:

    • 08.30 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
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    Mitteilungsblatt Nr. 04 vom 27.03.2025
    Mitteilung vom
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    Grüngutentsorgung nach Ostern
    Mitteilung vom

    Anstelle der Abfuhr vom Ostermontag, 21. April 2025 findet die Grüngutentsorgung am Mittwoch, 23. April 2025 statt. 

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    Gemeindeverwaltung – Öffnungszeiten und Pikettdienst über die Osterfeiertage 2025
    Mitteilung vom

    Über die bevorstehenden Osterfeiertage ist die Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:

    Donnerstag                  17. April 2025                        08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr
    Karfreitag                     18. April 2025                        ganzer Tag geschlossen
    Ostermontag               21. April 2025                        ganzer Tag geschlossen

    Ab Dienstag, 22. April 2025, ist das Verwaltungsteam wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Ein Pikettdienst für Todesfälle ist unter 056 225 17 36 gewährleistet. 

    Bildergebnis für ostern

    Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!

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    Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
    Mitteilung vom

    Alle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

    • Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
    • An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
    • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
    • Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Boden­deckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.

    Das Zurückschneiden muss bis am 20. April 2025 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.

    Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.

    Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit fristgerecht leisten.

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    Grenzabstände von Grünhecken zwischen Grundstücken
    Mitteilung vom

    Laut EG ZGB § 72 haben Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0.6 m ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1.8 m sein. Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen. Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt „BAU – Merkblatt Grenzabstände für Pflanzen“ auf der Homepage www.birrhard.ch im Online-Schalter. Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.

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    Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli
    Mitteilung vom

    Gemäss § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

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    Komposttag 2025 - Wieder eine Mulde beim Werkhof gestellt
    Mitteilung vom

    Am Samstag, 5. April 2025 ab 09.00 Uhr steht auf dem Werkhofgelände an der Langgass eine Mulde der Hufschmid Grüngutverwertung GmbH. Kommen Sie mit Schaufel, Schubkarren, Säcken oder Kesseln und holen Sie sich Ihren 
    Gratis-Kompost direkt im Dorf. Aber Achtung: «es het nor so langs het».