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Abmeldung / Wegzug

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte denken Sie daran, sich bei den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen abzumelden. 

Für die Abmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen oder den Wegzug online via eUmzug melden. 

Für die persönliche Abmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte oder Reisepass

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Identitätskarte oder Reisepass


Denken Sie daran der AEW Energie AG (Tel. 056 225 18 78) Ihren Wohnungswechsel mindestens fünf Arbeitstage im voraus mitzuteilen, damit das Ablesen der Strom- und Wasserzähler korrekt erfolgen kann.

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung

Dem Abwasserverband Region Mellingen sind die Gemeinden Birrhard, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Tägerig und Wohlenschwil angeschlossen. 

Das Abwasser von Birrhard wird vom Pumpwerk Birrhard auf die ARA Mellingen gefördert. 

Adressänderung / Umzug

Adressänderung / Umzug

Sie sind innerhalb von Birrhard umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung ist auch notwendig, wenn innerhalb des gleichen Gebäudes umgezogen wird.

Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online mittels eUmzug.
Wir benötigen für den Umzug einen *Mietvertrag (Kopie) oder bei Untermietverhältnissen die Bestätigung des Hauptmieters und der Liegenschaftenverwaltung.

Bei der persönlichen Vorsprache sind zusätzlich folgende Ausweise aller umziehenden Personen notwendig.
Schweizer Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte
Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Denken Sie daran der AEW Energie AG (Tel. 056 225 18 78) Ihren Wohnungswechsel mindestens fünf Arbeitstage im voraus mitzuteilen, damit das Ablesen der Strom- und Wasserzähler korrekt erfolgen kann.


*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

Anmeldung / Zuzug

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie in Birrhard herzlich willkommen!

Bitte nehmen Sie die Anmeldung an unserem Schalter innert 14 Tagen ab Einzugsdatum vor. Beachten Sie, dass zuvor bei der bisherigen Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss.

eUmzug
Gerne können Sie auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung nutzen. Der Dienst ist jedoch noch nicht für alle Schweizer Gemeinden verfügbar. Achten Sie deshalb darauf, ob die frühere Wohngemeinde bereits teilnimmt. Ist dies noch nicht der Fall, kann die Online-Anmeldung nicht verwendet werden. Die Meldung und alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: eUmzug

Für die Anmeldung am Schalter werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Geburtsscheine der minderjährigen Kinder
  • Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder.
  • *Mietvertrag (Kopie) / Bei Untermietverhältnissen: Bestätigung Hauptmieter und Liegenschaftenverwaltung


Ausländische Staatsangehörige

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein (bei verheirateten Personen: Familienschein)
  • Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder.
  • *Mietvertrag (Kopie)/ Bei Untermietverhältnissen: Bestätigung Hauptmieter und Liegenschaftenverwaltung
  • falls Sie vom Ausland zuziehen: Arbeitsbewilligung oder Arbeitsvertrag (sofern bereits vorhanden)

*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.


 

Auskunft aus dem Einwohnerregister

Auskunft aus dem Einwohnerregister

Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Birrhard wohnhafte Person ?

Aus Datenschutzgründen erteilt die Einwohnerkontrolle keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von CHF 20.00 (exkl. CHF 5.00 Administrativkosten) verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden:

Einfache Adressauskunft
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. 
Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden, oder der Grund der Anfrage plausibel nachvollziehbar sein.

Erweiterte Adressauskunft 
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort. 
Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z. B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).

Preis: CHF 20.00 (Bei Zustellung gegen Rechnung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 5.00 erhoben.)

Baugesuchsformulare

Baugesuchsformulare

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Es besteht eine Plattform zur digitalen Einreichung eines Baugesuchs. Als Bauherrschaft bzw. Projektverfasser/in können Sie sich via http://gesuch.rbv-wsw.ch/ registrieren und anschliessend Ihr Gesuch erfassen und die dazugehörigen Dokumente hochladen und übermitteln. Überschreiten sämtliche Planunterlagen das Format A3 nicht, gibt es die Wahlmöglichkeit, dass die RBV WSW AG die Pläne für Sie kostenpflichtig ausdruckt und somit eine Eingabe in Papierform wegfällt. Andernfalls sind die Dokumente wie gewohnt 3-fach in Papierform an die Gemeindekanzlei einzureichen. Jedoch entfällt die Mitgabe eines Sticks bzw. die aufwendige Übermitteilung via E-Mail.

Wir freuen uns, wenn Sie die Plattform aktiv für Ihre Baugesuchseingabe nutzen.

Sämtliche Formulare des Bauwesens können im Online-Schalter der Regionalen Bauverwaltung WSW AG, Muri, heruntergeladen werden. 

Beglaubigungen

Beglaubigungen

Beglaubigung einer Unterschrift

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis).
  • Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
  • Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.


Beglaubigung einer Kopie

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Bitte bringen Sie das Originaldokument mit.
  • Die Gemeindekanzlei wird bei Bedarf eine kostenpflichtige Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.


 

UnterschriftsbeglaubigungFr. 20.00
KopiebeglaubigungFr. 5.00 (jede weitere Fr. 3.00)
KopieFr. 1.00
Betreibungsregisterauszüge

Betreibungsregisterauszüge

Betreibungsregisterauszüge sind beim Regionalen Betreibungsamt Windisch persönlich abzuholen unter Vorweisung eines Personalausweises. Die Betreibungsauszüge müssen nicht vorbestellt werden. Die Kosten von CHF 17.00 sind beim Abholen bar zu entrichten. Es werden keine Betreibungsauszüge per Fax oder E-Mail übermittelt.

Sollten Sie jedoch verhindert sein, den Auszug in Windisch abzuholen, besteht die Möglichkeit, den Betreibungsauszug schriftlich auf dem Amt anzufordern unter Bekanntgabe von:
Vorname, Name, Geb. Datum, Adresse und Wohnort

Die Kosten des Auszuges von CHF 18.00 müssen jedoch vorgängig auf das Konto des jeweiligen Amtes überwiesen werden.


Weitere Informationen und Formulare finden Sie zudem auf der Webseite der Betreibungsämter des Kantons Aargau.

Bewilligung von Grabarbeiten - Benützung öffentlicher Grund
Datensperre

Datensperre

Mit diesem Gesuch können Sie die Bekanntgabe Ihrer Daten an private Personen und Organisationen sperren lassen.

Einbürgerungsverfahren

Einbürgerungsverfahren

Falls Sie sich für eine Einbürgerung entschieden haben, nehmen Sie bitte mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Bundes www.ch.ch


erleichterte Einbürgerung
Ob Sie die Anforderungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen, können Sie bei einem "Self-Check" unkompliziert und rasch selber ermitteln.
 

Einzahlungsschein für Steuerzahlung
Entsorgung

Entsorgung

Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr findet jeden Dienstag statt. Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken (Gebührenmarke aufkleben) entsorgt werden. Gewerbe-Container mit offizieller Plombe. Die Gebührenmarken sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Diese können auch über den Online-Schalter bestellt werden. 
Ausnahmen bei Feiertagen können dem Veranstaltungs- und Recyclingkalender entnommen werden.

17 LiterFr. 1.10 (1/2 Marke)
35 LiterFr. 2.20 (1 Marke)
60 LiterFr. 4.40 (2 Marken)
110 LiterFr. 6.60 (3 Marken)
Container 600 - 800 LiterFr. 39.00

Karton- und Papiersammlung

Papier und Karton getrennt bündeln und am Sammeltag vor 08.00 Uhr gut sichtbar am Strassenrand bereitstellen. 
Papier in Papiertragtaschen, Plastik- oder Papiersäcken, Wäschetrommeln oder Ähnlichem wird stehen gelassen. Geschlossene Kartons werden ebenfalls stehen gelassen. 
Die Sammeldaten können dem Veranstaltungs- und Recyclingkalender entnommen werden. 
 

Grüngutabfuhr

Die Grüngutabfuhr findet von März bis November jeden Montag statt. Von Dezember bis Februar wird einmal pro Monat gesammelt. Die Container sind gut sichtbar an den Strassenrand zu stellen. Jahresvignetten und Einzelleerungen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. 
Ausnahmen bei Feiertagen können dem Veranstaltungs- und Recyclingkalender entnommen werden. 

BehältnisJahresvignetteEinzelleerung
50 LiterFr. 100.00Fr. 10.00
140 LiterFr. 150.00Fr. 15.00
240 LiterFr. 250.00Fr. 25.00
770 LiterFr. 670.00Fr. 67.00

Altglas

Altglas kann beim Recyclingcenter an der Langgass in Birrhard nach Farben sortiert entsorgt werden. Säubern Sie das Glas und entfernen Sie Verschlüsse.

Montag bis Samstag 07:00 bis 20:00 Uhr 


Altmetall

Altmetall kann auf dem Werksgelände der Firma R. + M. Haller GmbH (Mitteldorfstrasse) entsorgt werden. Die Mulde befindet sich rechts neben der Remise. 

Montag bis Samstag 07:00 bis 20:00 Uhr

Erlassgesuch Steuern

Erlassgesuch Steuern

Bitte laden Sie dieses Gesuch herunter, füllen es aus und reichen es bei der Abteilung Finanzen mit sämtlichen Beilagen ein.

Familienergänzende Kinderbetreuung - Gesuch um Gemeindebeitrag
Fristverlängerung für die Steuererklärung
Führerausweise und Lernfahrausweise

Führerausweise und Lernfahrausweise

Die Formulare zur Beantragung eines Lern- oder Führerausweises oder den Umtausch eines ausländischen Führerausweises finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau. 

Grenzabstände für Pflanzen
Grüngutabfuhr

Grüngutabfuhr

Grüngutabfuhr
Ab 3. März 2025 wöchentlich jeden Montag.

Die letzte wöchentliche Abfuhr findet am Montag, 24. November 2025 statt.

Ausnahmen:
Ostermontag, 21. April 2025 findet keine Abfuhr statt! Ausweichdatum ist Mittwoch, 23. April 2025.
Pfingstmontag, 9. Juni 2025 findet keine Abfuhr statt! Ausweichdatum ist Mittwoch, 11. Juni 2025.

Container bitte gut ersichtlich an den Strassenrand stellen.


Grüngutcontainer
mit offiziellen Vignetten oder Bändeln
(50 Liter, 140 Liter, 240 Liter, 770 Liter)

Heimatausweis

Heimatausweis

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z. B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis.
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Niederlassungsort angemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort zwingend ist (2 Tage pro Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin dort sein muss.

Sie können den Heimatausweis direkt an unserem Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) oder via Online-Schalter bestellen.


Heimatausweis - Fr. 20.00
Versandkosten - Fr. 3.20

Hundekontrolle

Hundekontrolle

Allgemeines
Die Hundekontrolle richtet sich im Wesentlichen nach dem kantonalen Hundegesetz (HuG) und der dazugehörigen Verordnung. Für den Vollzug des Hundegesetzes sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Bei Auslandreisen sind vorgängig die Bestimmungen der jeweiligen Länder zu konsultieren.

Chip-Obligatorium
Das Chip-Obligatorium ist in der Schweiz seit 1. Januar 2007 in Kraft. Alle Hunde müssen spätestens drei Monate nach Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. 

Hundekurs-Obligatorium endet am 31. Dezember 2016
Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Umsetzung beschlossen. Die Kantone können Hundekurse weiterhin vorschreiben.
Die Änderungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Ab dann gibt es auf nationaler Ebene keine obligatorischen SKN-Hundekurse mehr. Der Bundesrat erachtet freiwillige Hundekurse als sinnvoll, besonders für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten.

Einige wichtige Änderungen, welche das neue Hundegesetz bewirkt hat, sind:

  • Die Hundemarke wurde abgeschafft. Die Kennzeichnung der Hunde erfolgt ausschliesslich mittels Mikrochip, welcher seit 2007 für alle Hunde obligatorisch ist.
  • Die jährliche Gebühr für die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 und wird den Hundehaltenden von der Wohngemeinde anfangs Hundejahr in Rechnung gestellt (ca. April/ Mai).
  • Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihren Hund ab dem dritten Lebensmonat bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Die Pflicht umfasst weiter auch das Melden von Adressänderung, Halterwechsel, Tod des Hundes sowie Massnahmen, die von einem anderen Kanton angeordnet wurden.
  • Für das Halten von "Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotential" ist eine Halteberechtigung vom Kantonalen Veterinärdienst erforderlich.
  • Das Aufnehmen und Entsorgen des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen ist obligatorisch und kann bei Missachtung mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.00 belegt werden.

    Die vollständigen Dokumente zum neuen Hundegesetz, wie auch detaillierte Informationen zur Hundehaltung und Halteberechtigung für "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential", sind auf der Internetseite des Kantons abrufbar.
     
  • Im Einsatz stehende Arbeitshunde (z.B. Blindenführhunde, Lawinenhunde, Behindertenhunde, etc.) sind von der Hundetaxe befreit. Diese Hundehaltenden sind gebeten die erforderlichen Unterlagen bei der Wohngemeinde einzureichen. 
Identitätskarte / Pass

Identitätskarte / Pass

Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto und einen Ausweis mit. Eine allfällige abgelaufene ID müssen Sie am Schalter abgeben. Falls eine ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle.


Pass
Der Pass 22 bzw. das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aargau) zu beantragen -> online oder telefonisch:

Online: www.schweizerpass.ch
Telefonisch: +41 62 835 19 28

Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.


 

Karton- und Papiersammlung

Karton- und Papiersammlung

Termine:

5. März 2025 (Schule)
31. Mai 2025 (Turnverein)
20. August 2025 (Schule)
8. November 2025 (Turnverein)

  • Bereitstellen am Strassenrand bis 08:00 Uhr in handlich geschnürten Bündeln
  • Papier und Karton trennen
Kehrichtmarken bestellen; Bogen à 12 Marken

Kehrichtmarken bestellen; Bogen à 12 Marken

1 Bogen à 12 Marken - Fr. 26.40
Versandkosten - Fr. 3.20

Selbstverständlich dürfen Sie auch mehrere Bögen bestellen.

Kleinhandelsbewilligung / Einzelanlass

Kleinhandelsbewilligung / Einzelanlass

Das Wirten an einem Einzelanlass untersteht dem Gastgewerbegesetz (GGG). Das Meldeformular finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau. Der Einzelanlass wird beim Absenden des Formulars elektronisch der Standortgemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelkontrolle) zugestellt. 

Die Standortgemeinde des Einzelanlasses benötigt eine Anmeldung mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Bitte drucken Sie das Formular zusätzlich aus und reichen Sie es unterzeichnet bei der Standortgemeinde ein. 

Für den Ausschank von Spirituosen benötigen Sie eine Kleinhandelsbewilligung. Für Einzelanlässe erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung von der Standortgemeinde. 

Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigung

Mit der Lebensbescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass sich eine Person noch am Leben befindet. Dieser Nachweis wird häufig im Zusammenhang mit der Auszahlung von Renten und Versicherungen benötigt.

Die Lebensbescheinigung muss, unter Vorlage eines Ausweis, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.

Leumundszeugnis

Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

der gesuchstellenden Person.

Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.


Leumundszeugnis - Fr. 20.00
Versandkosten - Fr. 3.20

Meldung Mieterwechsel

Meldung Mieterwechsel

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern zu melden. 

Die Einwohnerdienste erreichen Sie per Mail oder telefonisch unter +41 56 225 17 36. 

 

Ortsplan/Werkleitungen geoProSuisse

Ortsplan/Werkleitungen geoProSuisse

Über die Webseite von geoProRegio können Sie den aktuellen Dorfplan anschauen oder Parzellenpläne ausdrucken. Ebenfalls erhalten Sie Auskünfte zu den Werkleitungen. 

Rechtsauskunft - Bezirk Brugg

Rechtsauskunft - Bezirk Brugg

Gemäss aargauischer Kantonsverfassung bestehen unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen. Dabei handelt es sich um Informationseinrichtungen für jedermann, so auch für die Ausländer im Kanton.

Mit diesem Instrument soll dem Rechtsuchenden die Kenntnis und die zureichende Verfolgung seiner Rechtsposition erleichtert werden. Die Rechtsauskunftsstellen führen keine Prozesse und sind keine Konkurrenzeinrichtung gegenüber Rechtsanwälten. Sie werden betreut durch den Aargauischen Anwaltsverband.

Die Rechtsauskunft findet statt

  • am 1. und 3. Mittwoch im Monat
  • von 17:30 bis 18:30 Uhr
  • im Gemeindehaus Windisch, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch
Strafregisterauszug

Strafregisterauszug

Der Link führt Sie zur Bestellung eines Strafregisterauszuges.

Strom- und Gasversorgung

Strom- und Gasversorgung

Stromversorgung

Die Gemeinde Birrhard wird durch die AEW Energie AG mit Strom versorgt. 


Gasversorgung

Seit November 2007 ist Birrhard am Erdgasnetz angeschlossen. Die Versorgung erfolgt durch die Regionalwerke AG Baden

Stundungsgesuch Steuern

Stundungsgesuch Steuern

Bitte laden Sie dieses Gesuch herunter, füllen es aus und reichen es bei der Abteilung Finanzen mit sämtlichen Beilagen ein.

SVA Aargau - Online-Schalter
Tagesstrukturen Birrhard

Tagesstrukturen Birrhard

Die Formulare betr. Tagesstrukturen finden Sie im Register "Bildung" unter "Tagesstrukturen"

Veranstaltungs- und Recyclingkalender
Wahlfähigkeitszeugnis

Wahlfähigkeitszeugnis

Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert oder via Online-Schalter bestellt werden. 

Wasserversorgung

Wasserversorgung

Der Bereich Wasserversorgung des Werkhofes Birrfeld setzt alles daran, die angeschlossenen Gemeinden effizient, umweltschonend und wirtschaftlich mit Wasser zu versorgen. Dies beinhaltet die Versorgung in genügender Menge, mit ausreichendem Druck und in der geforderten Qualität.

Bei Störungen (u. a. Wasserleitungsbruch) ist unbedingt der Brunnenmeister zu kontaktieren. 

Wohnsitzbescheinigung

Wohnsitzbescheinigung

Mit der Hauptwohnsitzbescheinigung wird Ihnen Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Bestätigung auch direkt am Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) oder via Online-Schalter bestellen. 

Hauptwohnsitzbescheinigung - Fr. 20.00
Versandkosten - Fr. 3.20