Aktuelles

  • ...
    Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28.09.2025
    Mitteilung vom
    Dateien
  • ...
    Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
    Mitteilung vom

    Alle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

    • Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
    • An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
    • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
    • Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Boden­deckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.

    Das Zurückschneiden muss bis am 20. Oktober 2025 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.

    Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.

     

    Grenzabstände von Grünhecken zwischen Grundstücken

    Laut EG ZGB § 72 haben Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0.6 m ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1.8 m sein. Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen. Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt „Grenzabstände für Pflanzen“ auf der Homepage www.birrhard.ch im Online-Schalter. Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.

  • ...
    Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 25.09.2025
    Mitteilung vom
    Dateien
  • ...
    Runder Tisch mit der Bevölkerung
    Mitteilung vom

    Der Gemeinderat lädt am Montag, 13. Oktober 2025, 19.00 Uhr, die Bevölkerung zu einem Runden Tisch in der Mehrzweckhalle zu folgenden Themen ein:

    • Gestaltungsplan Mitteldorfstrasse (öffentliche Mitwirkung)
    • Informationen zum Stand ASTRA-Projekt SABA Birrhard
  • ...
    Verfallsanzeigen Steuern 2025
    Mitteilung vom

    Anfangs Jahr haben Sie die prov. Steuerrechnung 2025 erhalten. Zur Information, wieviel vom laufenden Steuerjahr noch offen ist, werden jeweils Mitte September Verfallanzeigen verschickt. Die Steuern 2025 sind bis 31. Oktober 2025 (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu begleichen. Für verspätete Zahlungen ist ab Verfall ein Verzugszins von 5.0% (Kalenderjahr 2025) geschuldet.

    Die provisorische Rechnung 2025 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Fälligkeit das regionale Steueramt Windisch 056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie einfach berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen. 

    Bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig bei der Abteilung Finanzen melden (i.d.R. Montag und Donnerstag erreichbar) per E-Mail finanzverwaltung@birrhard.ch oder Tel. 056 225 17 39, um rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung eine Lösung zu finden. Ohne vorherige Zahlungsvereinbarung wird Anfangs November 2025 eine gebührenpflichtige Mahnung (Fr. 35.-) zugestellt. 

    Vielen Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern und die bereits geleisteten Zahlungen.

  • ...
    Runder Tisch mit der Bevölkerung – Save the Date
    Mitteilung vom

    Am Montag, 13. Oktober 2025 um 19.00 Uhr ist die Bevölkerung zu einem runden Tisch in der Turnhalle eingeladen. Die Themen werden noch bekannt gegeben.

  • ...
    Codebestellung Prämienverbilligung 2026
    Mitteilung vom

    Der Kanton Aargau gewährt EinwohnerInnen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. 

    Bis Ende September 2025 erfolgt der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen auf Grundlage der Steuerveranlagung 2023. Wer bis Ende September keinen Code für die PV 2026 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2025 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig. 

    Die Antragsfrist für das Jahr 2026 läuft am 31. Dezember 2025 ab, danach kann kein Antrag mehr gestellt werden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung sind unter www.sva-ag.ch/pv oder von Fachpersonen der SVA Aargau Tel. 062 837 89 57 erhältlich.

  • ...
    Mitteilungsblatt Nr. 15 vom 11.09.2025
    Mitteilung vom
    Dateien
  • ...
    ÖFFENTLICHE AUFLAGE BAUGESUCHE
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 12.09.2025 bis 13.10.2025 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

     

     

     

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

     

    Bauherrschaft und Projektverfasser:Gaul Maritn und Sabine, Dorfstrasse 40, 5244 Birrhard
    Lage des Baugrundstückes:Dorfstrasse 40 / Parzelle Nr. 161 / Dorfzone
    Bauprojekt:Umnutzung Kellerraum in Studiowohnung (nachträgliches Gesuch)
  • ...
    Baubewilligung wurde erteilt
    Mitteilung vom
    • Manole Robert und Andreea, Föhrenweg 6, Birrhard, Parzelle Nr. 524, Föhrenweg 6, Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)
    • Berardi Flavio und Berardi-Moar Katja, Hinterreistrasse 3c, Birrhard, Parzelle Nr. 572, Hinterreistrasse 3c, Umbau Fenster zu Fenstertüre