Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot Kanton Aargau

Mitteilung vom

Gefahrenstufe 5 von 5 (sehr grosse Gefahr) – absolutes Feuerverbot

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen. Es gilt ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12:00 Uhr, bis auf Widerruf und ersetzt das bisherige, seit dem 24. Juni 2026 geltende bedingte Feuerverbot.

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und ähnliches).
  • Keine brennbaren Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet (Löschmittel bereithalten).

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhindern. Vielen Dank.

Gemeinderat Birrhard