Öffentliche Auflage Baugesuche:

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit:Vom 16.10.2026 bis 16.11.2026 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft:Planzer Transport AG, Lerzenstrasse 14, 8953 Dietikon
Projektverfasser:Richnerstutz AG, Nordstrasse 7, 5612 Villmergen
Bauplatz:Langgass 11 / Parzelle Nr. 451 / Arbeitszone
Bauprojekt:

Reklame - Firmenanschrift und Fassadenanpassung 

(ohne Profilierung)

Weitere 

Bewilligungen:

 

Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen