Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie in Birrhard herzlich willkommen!
Bitte nehmen Sie die Anmeldung an unserem Schalter innert 14 Tagen ab Einzugsdatum vor. Beachten Sie, dass zuvor bei der bisherigen Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss.
eUmzug
Gerne können Sie auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung nutzen. Der Dienst ist jedoch noch nicht für alle Schweizer Gemeinden verfügbar. Achten Sie deshalb darauf, ob die frühere Wohngemeinde bereits teilnimmt. Ist dies noch nicht der Fall, kann die Online-Anmeldung nicht verwendet werden. Die Meldung und alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: eUmzug
Für die Anmeldung am Schalter werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein
- Pass oder Identitätskarte
- Geburtsscheine der minderjährigen Kinder
- Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder.
- *Mietvertrag (Kopie) / Bei Untermietverhältnissen: Bestätigung Hauptmieter und Liegenschaftenverwaltung
Ausländische Staatsangehörige
- Pass
- Ausländerausweis
- Geburtsschein (bei verheirateten Personen: Familienschein)
- Krankenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder.
- *Mietvertrag (Kopie)/ Bei Untermietverhältnissen: Bestätigung Hauptmieter und Liegenschaftenverwaltung
- falls Sie vom Ausland zuziehen: Arbeitsbewilligung oder Arbeitsvertrag (sofern bereits vorhanden)
*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.