Auskunft aus dem Einwohnerregister

Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Birrhard wohnhafte Person ?

Aus Datenschutzgründen erteilt die Einwohnerkontrolle keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von CHF 20.00 (exkl. CHF 5.00 Administrativkosten) verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden:

Einfache Adressauskunft
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. 
Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden, oder der Grund der Anfrage plausibel nachvollziehbar sein.

Erweiterte Adressauskunft 
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort. 
Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z. B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).

Preis: CHF 20.00 (Bei Zustellung gegen Rechnung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 5.00 erhoben.)

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