Mitteilung vom
Der Gemeinderat stellt in letzter Zeit vermehrt fest, dass Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, ohne entsprechende Baubewilligung umgesetzt werden.
Wir möchten die Bevölkerung daran erinnern, dass im Vorfeld geprüft werden kann, ob ein Bauvorhaben einer Baubewilligung bedarf. Die entsprechenden Abklärungen können direkt bei der Regionalen Bauverwaltung WSW AG, Tel. 056 664 14 32, E-Mail info@rbv-wsw.ch, vorgenommen werden.
Zudem bittet der Gemeinderat alle Einwohnerinnen und Einwohner, Bauvorhaben, die ohne Baubewilligung realisiert werden, der Gemeindekanzlei zu melden. Dies trägt dazu bei, die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen und eine geordnete Ortsentwicklung zu gewährleisten.