Mitteilung vom
Per 01.01.2019 hat der Regierungsrat kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen in Kraft gesetzt.
Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen
- 1. Mahnung Steuererklärung Fr. 35.00
- 2. Mahnung Steuererklärung Fr. 50.00
Wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen, verlangen Sie diese bitte rechtzeitig über
www.ag.ch/efristerstreckung gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung.
Für verspätete Zahlungen
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 35.00
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 100.00
Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Verfall mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 225 17 39 oder finanzverwaltung@birrhard.ch) Kontakt auf, damit eine Lösung gefunden werden kann. Andernfalls fallen Inkassogebühren an.