Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029

Mitteilung vom

Am 28. September 2025 findet der 1. Wahlgang der vom Volk zu wählenden Behörden- und Kommissionsmitglieder statt. 

Anmeldeverfahren

Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann grundsätzlich jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.