Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard | |
Zeit: | Vom 10.10.2025 bis 10.11.2025 während den ordentlichen Bürostunden | |
Einwände:
| Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Bauherrschaft: | Nef Thomas und Guido, Langgass 4, 5244 Birrhard | |
Projektverfasser: | Urs Müller Architekten + Planer AG, Bärengässli 9, 5610 Wohlen | |
Lage des Baugrundstückes: | Langgass 4 / Parzelle Nr. 71 / Arbeitszone 1 | |
Bauprojekt: | Projektänderung zu bewilligten Padel-Courts Anpassungen Fenster, Türen und Schiebetor, Fassadeneinschnitt im Zugangsbereich, Anpassungen Umgebungsgestaltung und Kanalisation (ohne Profilierung) |
ÖFFENTLICHE AUFLAGE BAUGESUCHE
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