Die Parzellen 110, 195 und 196 liegen zentral im Gebiet «Tannerai» an der südlich angrenzenden Dorfstrasse K400. Im rechtskräftigen Bauzonenplan der Gemeinde Birrhard sind die Parzellen 110 und 195 mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Das bezeichnete Gebiet darf daher nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.
Entsprechend den Zielvorgaben dieser Gestaltungsplanpflicht gemäss §4 Abs. 2 BNO wird ein solcher Gestaltungsplan erarbeitet. Als Grundlage dafür dient ein Richtprojekt Bebauung und Umgebung.
Parallel zur Eingabe der Planungsvorlage in die kantonale Vorprüfung wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss §3 BauG durchgeführt. Die Planungsvorlage liegt vom Montag, 13. Oktober 2025 bis am Mittwoch, 12. November 2025 auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.
Zur Einleitung des Mitwirkungsverfahrens findet am Montag, 13. Oktober 2025, ab 19.00 Uhr in der Turnhalle beim Schulhaus eine Informationsveranstaltung statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.
Eingaben zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard oder digital an gemeindeverwaltung@birrhard.ch eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Eingabeformulare bereit (digital auf der Website oder zum Mitnehmen in der Gemeindekanzlei). Die Eingaben werden in der Folge vom Gemeinderat geprüft. Der Gemeinderat entscheidet über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Gegen diesen Entscheid besteht kein Rechtsmittel. Dieses liegt im Rahmen der öffentlichen Auflage vor, welche nach der Vorprüfung der Planungsdokumente durch das kantonale Departement BVU erfolgt.