Öffentliche Auflage Baugesuche

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit:Vom 21.11.2025 bis 22.12.2025 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:Widmer Marie, Hinterreistrasse 1, 5244 Birrhard
Projektverfasser:grogg baubetreuung gmbh, Hohbühlweg 11, 5610 Wohlen AG
Lage des Baugrundstückes:Hinterreistrasse 1 / Parzellen Nr. 346 / Dorfzone
Bauprojekt:Fensteranpassung OG und Umbau Nasszellen / Küche