Gebühren im Mahnwesen Steuern

Mitteilung vom

Per 01.01.2019 hat der Regierungsrat kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen in Kraft gesetzt.

Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen

  • 1. Mahnung Steuererklärung Fr. 35.00
  • 2. Mahnung Steuererklärung Fr. 50.00

Wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen, verlangen Sie diese bitte rechtzeitig über 
www.ag.ch/efristerstreckung gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung.

Für verspätete Zahlungen

  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 100.00

Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Verfall mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 225 17 39 oder finanzverwaltung@birrhard.ch) Kontakt auf, damit eine Lösung gefunden werden kann. Andernfalls fallen Inkassogebühren an.