Öffentliche Auflage Baugesuche

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit:vom 28.03.2025 bis 28.04.2025 während den ordentlichen Bürostunden
Einwände:Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
  
Bauherrschaft:Schär René und Caroline, Kastanienweg 4, 5244 Birrhard
Projektverfasser:O. Kohler AG, Brühlmattenstrasse 18, 5525 Fischbach-Göslikon
Lage des Baugrundstückes:Kastanienweg 4 / Parzelle Nr. 506
Bauprojekt:Photovoltaikanlage Aufdach (ohne Profilierung)
  
Bauherrschaft:Zurlinden Patrik und Andrea, Dorfstrasse 67, 5244 Birrhard
Projektverfasser:Bauherrschaft
Lage des Baugrundstückes:Dorfstrase 67 / Parzelle Nr. 617
Bauobjekt:Sichtschutz und Stützmauer (teilweise nachträglich)