Öffentliche Auflage Baugesuche

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit:Vom 11.04.2025 bis 12.05.2025 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:Manole Robert und Andrea, Föhrenweg 6, 5244 Birrhard
Projektverfasser:Dein Sanierungspartner GmbH, Muracherstrasse 4b, 5722 Gränichen
Lage des Baugrundstückes:Föhrenweg 6 / Parzelle Nr. 524
Bauprojekt:Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)
  
Bauherrschaft:Scherer Joe, Rebweg 7, 5244 Birrhard
Projektverfasser:constracta, Buchenstrasse 4a, 5222 Umiken
Lage des Baugrundstückes:Speetelacherstrasse / Parzelle Nr. 527
Bauprojekt:Parkplätze