Mitteilung vom
Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard | |
Zeit: | Vom 11.04.2025 bis 12.05.2025 während den ordentlichen Bürostunden | |
Einwände:
| Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
| |
Bauherrschaft: | Manole Robert und Andrea, Föhrenweg 6, 5244 Birrhard | |
Projektverfasser: | Dein Sanierungspartner GmbH, Muracherstrasse 4b, 5722 Gränichen | |
Lage des Baugrundstückes: | Föhrenweg 6 / Parzelle Nr. 524 | |
Bauprojekt: | Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) | |
Bauherrschaft: | Scherer Joe, Rebweg 7, 5244 Birrhard | |
Projektverfasser: | constracta, Buchenstrasse 4a, 5222 Umiken | |
Lage des Baugrundstückes: | Speetelacherstrasse / Parzelle Nr. 527 | |
Bauprojekt: | Parkplätze |