Mitteilung vom
| Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard | |
| Zeit: | Vom 17.04.2026 bis 18.05.2026 während den ordentlichen Bürostunden | |
Einwände:
| Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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| Bauherrschaft: | Gemüse Käser AG, Ödhus 1, 5413 Birmenstorf AG | |
| Projektverfasser: | Waldburger Ingenieure AG, Laurenzenvorstadt 90, 5000 Aarau | |
| Lage des Baugrundstückes: | Dorfstrasse / Vierbrunnenstrasse / diverse Parzellen / Landwirtschaftszone | |
| Bauprojekt: | Bewässerungsleitung | |
| Weitere Bewilligungen: | Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen | |