Verfallsanzeigen Steuern 2025

Mitteilung vom

Anfangs Jahr haben Sie die prov. Steuerrechnung 2025 erhalten. Zur Information, wieviel vom laufenden Steuerjahr noch offen ist, werden jeweils Mitte September Verfallanzeigen verschickt. Die Steuern 2025 sind bis 31. Oktober 2025 (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu begleichen. Für verspätete Zahlungen ist ab Verfall ein Verzugszins von 5.0% (Kalenderjahr 2025) geschuldet.

Die provisorische Rechnung 2025 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Fälligkeit das regionale Steueramt Windisch 056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie einfach berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen. 

Bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig bei der Abteilung Finanzen melden (i.d.R. Montag und Donnerstag erreichbar) per E-Mail finanzverwaltung@birrhard.ch oder Tel. 056 225 17 39, um rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung eine Lösung zu finden. Ohne vorherige Zahlungsvereinbarung wird Anfangs November 2025 eine gebührenpflichtige Mahnung (Fr. 35.-) zugestellt. 

Vielen Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern und die bereits geleisteten Zahlungen.